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“Russian Warship – Go Fuck Yourself” Ist Keine Marke


Was als Funkspruch ukrainischer Soldaten begann, ist zur Parole des ukrainischen Widerstands geworden. Als Marke eingetragen werden kann der Slogan aber nicht, wie das Gericht der Europäischen Union entschied.

Am 24. Februar 2022, beim Angriff Russlands auf die Ukraine, waren 13 ukrainische Soldaten auf der kleinen, aber strategisch wichtigen Schlangeninsel im Schwarzen Meer stationiert. Vor der Insel brachte sich das russische Kriegsschiff “Moskwa” in Stellung und forderte die Ukrainer auf, die Waffen niederzulegen.

“Das ist ein russisches Kriegsschiff. Ich empfehle euch, eure Waffen niederzulegen und euch zu ergeben. Andernfalls werden wir euch bombardieren. Ich wiederhole: Legt eure Waffen nieder und ergebt euch!” Das funkte die russische Besatzung der “Moskwa”. Die Antwort der Ukrainer war eindeutig. Frei übersetzt: “Russisches Kriegsschiff, verpiss Dich!” – “Russian warship, go fuck yourself”. Die Russen bombardierten daraufhin die Insel und nahmen die ukrainischen Soldaten gefangen.

Ist die Parole eine Marke?

Der Satz, den die ukrainischen Soldaten den Russen damals entgegenfunkten, wurde schnell zu einer Parole des ukrainischen Widerstands. Sie findet sich auf Tassen, T-Shirts und Schlüsselanhängern wieder. Die staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine wollte die Parole als Unionsmarke schützen lassen. Ohne Erfolg, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte das ab.

Das Wort “Fuck” sei unter anderem zu vulgär und verstoße deshalb gegen die guten Sitten. Tatsächlich hatte die Behörde in der Vergangenheit immer wieder Markenanmeldungen mit dem Begriff “Fuck” abgelehnt. Die staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine klagte gegen die Ablehnung.

Politische Botschaft statt Verweis auf Produkte

Auf die Beschwerde der Ukrainer hin entschied das Gericht der Europäischen Union jetzt: Der Satz könne nicht als Marke eingetragen werden – das liege aber nicht am Wort “Fuck”, sondern daran, dass die Parole als politische Botschaft wahrgenommen werde und nicht auf Produkte oder Dienstleistungen hinweise, wie es bei Marken der Fall sein muss.

Das Gericht argumentiert also in eine ähnliche Richtung wie zuletzt auch das EUIPO. In der Vergangenheit wurden mit derselben Begründung auch “Brexit” und “Black Lives Matter” als Marken abgelehnt. Diese werden ebenfalls eher mit aktuellen politischen Ereignissen in Verbindung gebracht. Die ukrainische Grenzschutzverwaltung kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel am Europäischen Gerichtshof einlegen.

Quelle

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